Ausbildung
Zielgruppen:
Diplompsychologen, Diplompädagogen, Diplomsozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeiter, entsprechende Master-Abschlüsse.
Ausbildungsinhalte:
(4200 Ausbildungsstunden - 5 Jahre berufsbegleitend )
Theoretische Ausbildung: 600 Std.
200 Std. Grundkenntnisse
400 Std. vertiefende Ausbildung
Selbsterfahrung:
120 Std. (mind.) Tiefenpsychologisch fundiert (TP)
250 Std. (mind.) Psychoanalyse (PA)
wahlweise Gruppe oder Einzel
Praktische Ausbildung an Behandlungsfällen:
Beginn nach bestandener Zwischenprüfung
Zuweisung der Patienten durch die Institutsambulanz
- mind. 600 Behandlungsstd. TP
- max. 1300 Behandlungsstd. PA
- mind. 6 Behandlungen
- verschiedene Altersgruppen, verschiedene Krankheitsbilder
Supervision:
mind. 150 Std. (100 in Gruppe , mind. 50 Einzel) bei mind. 3 Supervisoren, max. 4 Teiln. pro Gruppe
Praktische Tätigkeit: 1800 Std.
1.200 Std. in einer kinder– und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung, die nach dem ärztlichen Weiterbildungsrecht anerkannt ist
(Davon können höchstens 600 Std. in einer kinder– und jugendpsychiatrischen ambulanten Einrichtung abgeleistet werden.)
600 Std bei einer von einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung (auch in der Praxis eines Kinder– und Jugendlichenpsychotherapeuten)
Zusatzausbildung: 930 Std.
a) 120 Std. (Theorie) in Paar– und Familientherapie vom 5. bis 10. Semester
b) 770 Std. Selbststudium, protokolliert (auch in Lerngruppen möglich)
c) 40 Std. Repetitorium
Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt gemäß § 5 (1) PsychThG in Teilzeitform und dauert mindestens fünf Jahre. Sie erfolgt kontinuierlich anhand des obligatorischen Curriculums des Ausbildungsinstituts.
Die Patientenbehandlungen, Supervisionen und die Selbsterfahrung laufen kontinuierlich ganzjährig.
Ausbildungsformen
Die theoretische Ausbildung erfolgt gemäß § 3 KJPsychTh-APrV in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen.
Die Selbsterfahrung erfolgt nach § 5 KJPsychTh-APrV bei einem von der Ausbildungsstätte anerkannten Selbsterfahrungsleiter.
Supervisionen von Behandlungen erfolgen bei von der Ausbildungsstätte anerkannten Supervisoren in Gruppen und in Einzelsitzungen.
Zulassung zur Patientenbehandlung
Die Zulassung zur Patientenbehandlung erfolgt nach dem Bestehen der Zwischenprüfung am Ende des 4. Semesters. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Selbsterfahrung zu mindestens einem Drittel absolviert wurde. Über die Zulassung zur Krankenbehandlung entscheidet die Institutsleitung. Die Zulassung kann verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der persönlichen Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Krankenbehandlung bestehen.
Lehrinhalte des Curriculums
Das Curriculum umfasst sämtliche Lehrinhalte, die Gegenstand der Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 der KJPsychTh-APrV) sind. In ihrer Reihenfolge sind die Lehrinhalte dem Duktus des Kenntnisstandes und der praktischen Erfahrung des Ausbildungsteilnehmers wie auch den Erfordernissen des vertieften Verfahrens angepasst.
Die Lehrinhalte können unterschiedlichen Fächern zugeordnet sein, wobei es zu Überschneidungen kommen kann.
Das Ausbildungsinstitut ist gehalten, das Curriculum so durchzuführen, daß die Ausbildungsteilnehmer in der Lage sind, es kontinuierlich zu absolvieren.